Gesellschaftsgründung

 

 

Welche Gesellschaftsform ist für Ihr Unternehmen die richtige? Wie in allen europäischen Ländern gibt es auch in Spanien zahlreiche Gesellschaftsformen. Wichtig: Je nach Branche und persönlicher Situation bieten verschiedene juristische Formen große Vorteile bei Steueraufkommen und Haftung.

Im folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen. Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation - eine kompetente Beratung vor der Unternehmensgründung lohnt sich auf jeden Fall!

 

GmbH

 

Hier finden Sie die erforderlichen Schritte für die Gründung einer „Sociedad Limitada“. Unsere Experten beraten Sie gerne zu allen Details und sorgen für einen reibunglosen, schnellen Ablauf!

Antrag auf Bestätigung des gewünschten Gesellschaftsnamens

Hierfür sind drei mögliche Namen anzugeben, da die Möglichkeit besteht, dass der gewünschte Name bereits an eine andere Gesellschaft vergeben wurde. Für diesen Antrag wird die Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises eines der Gründungsgesellschafter benötigt.

Gesellschaftskapital

Sobald die Bestätigung über den Namen der Gesellschaft vorliegt, ist bei einer spanischen Bank ein Konto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft einzurichten und das Gesellschaftskapital darauf einzuzahlen. Über die Kontoeröffnung und die Einzahlung des Stammkapitals und Aufteilung unter den Gründungsgesellschaftern wird von der Bank eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bei der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung im Original vorzulegen und wird in Kopie der Gründungsurkunde beigefügt.

Mindestkapital

Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.000 EURO. Die Gesellschaft kann von einer Person gegründet werden, die 100 % der Gesellschaftsanteile hält („Einmann-GmbH").

 

Einzelunternehmen ( Autonomo )

 

 

Für die Gründung eines Einzelunternehmens (selbständige Erwerbstätigkeit) sind folgende Schritte erforderlich:

  • Beantragung einer Ausländer-Identifikations-Nummer (N.I.E.) bei der Ausländerbehörde
  • Anmeldung der Geschäftstätigkeit bei der Finanzbehörde
  • Anmeldung der selbständig erwerbstätigen Person bei der Sozialversicherung.
    Selbständige Unternehmen sind in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Diese betragen rund 320 Euro / Monat und beinhalten die Kranken- und Rentenversicherung für den Unternehmer.
  • Anmeldung des Einzelunternehmens bei der Arbeitsbehörde

 

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